Gesetzlich Krankenversicherte müssen einen Eigenanteil für jedes Rezept leisten. Die Höhe dieses Eigenanteils wird durch die Krankenkassen festgelegt und ist somit in jeder Physiotherapieeinrichtung identisch.
Dieser Anteil setzt sich aus 10 € Rezeptgebühr zuzüglich 10 % des Rezeptwertes zusammen. Die Zuzahlung ist bis spätestens zum zweiten Behandlungstermin zu entrichten. Sollten Sie von ihrer Krankenkasse Zuzahlungsbefreit sein, so bringen Sie bitte ihren Befreiungsausweis mit.